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Begleitendes Fahren mit 17
Seit dem 01. März 2006 können nun auch in Sachsen 17-Jährige hinters Steuer.
Jugendliche, die ihre Fahrprüfung der Klasse B bestanden haben, dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gemeinsam mit einer legitimierten Begleitperson fahren.
Das Fahren unter 18 ist allerdings an Auflagen und Bedingungen geknüpft:
Neu
· Die Ausbildung zur Fahrprüfung darf bereits im Alter von 16,5 Jahren begonnen werden. Der Antrag dazu wird gemeinsam mit dem Erstantrag auf einen Führerschein gestellt.
· Die Teilnahme an der Theorieprüfung kann frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag und die Praxisprüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag stattfinden.
Voraussetzung für das Begleitende Fahren mit 17
· Bestandene Fahrprüfung Klasse B
· Unterschrift der gesetzlichen Vertreter/Eltern auf dem Antrag zum 'Begleitenden Fahren ab 17' mit der Genehmigung der Begleitperson(en)
· Einverständniserklärung der Begleitperson(en)
Vorgaben an die Begleitperson(en)
· Mindestalter 30 Jahre
· 5 Jahre ununterbrochen im Besitz des Führerscheines der Klasse B
· Maximal 1 Punkt beim Verkehrszentralregister in Flensburg
· Keine Alkohol- oder Drogendelikte
· Mitführen des eigenen Führerscheins
Prüfbescheinigung
Nach bestandener Fahrprüfung und mit Vollendung des 17. Lebensjahres erhält der Antragsteller eine Prüfbescheinigung. Diese ist der Nachweis für die Erlaubnis zum begleitenden Fahren eines PKW - ausschließlich in Deutschland. Erst mit 18 wird der eigentliche Karten-Führerschein ausgestellt.
Günstiger Nebeneffekt
Mit der Prüfbescheinigung können nun auch Kfz der Klassen M, S und L - sogar ohne Begleitperson - gefahren werden.
Zusätzliche Kosten
· Verwaltungsgebühren für Prüfbescheinigung: 7,70 €
· Überprüfung je Begleitperson: 11,30 €
Hinweis: Prüfen Sie die Kfz-Versicherung. Einige Versicherungen erheben keine zusätzlichen Gebühren.
Mehr Informationen? Wir beraten Sie gern >>
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